FAQ. Ambulante Rehabilitation

Wenn eine stationäre oder teilstationäre Rehabilitation medizinisch
nicht erforderlich ist, kann auch eine ambulante Rehabilitation genehmigt werden.
Grundsätzlich sind alle Rehabilitations-Maßnahmen ambulant durchführbar,
die auch stationär angeboten werden. Ambulante Rehabilitations-Einrichtungen,
in denen am gleichen Ort und in kompetenter Form medizinische, physiotherapeutische,
psychotherapeutische, ernährungstherapeutische, soziale, berufliche und andere
wichtige Rehabilitations-Angebote vorgehalten werden, gibt es erst seit kurzem.
Die Nähe zum eigenen Wohnort hat oft erhebliche Vorteile. So fällt
es vielen leichter, sich mit therapeutischer Begleitung unter gewohnten Bedingungen
wieder in ihr häusliches und soziales Umfeld sowie in den Beruf einzugliedern.
Die Behandlung kann direkt nach dem Krankenhausaufenthalt fortgeführt werden.
Vor allem leichter betroffenen Patienten, die im gewohnten Umfeld bleiben möchten,
ist diese Alternative zur stationären Behandlung willkommen.
Um
sicher zu sein, dass ambulante Rehabilitations-Zentren auch die notwendige Qualifikation
haben, müssen sie einen speziellen Qualifikationsnachweis erbringen. Erst
dann erhalten sie von den Kostenträgern die Erlaubnis zur Durchführung
ambulanter Rehabilitations-Maßnahmen. Wenn die Anerkennung fehlt, kann es
passieren, dass die entstehenden Kosten von der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung
nicht erstattet werden.
Welche Vorteile bietet die ambulante Rehabilitation?